AGB 2017-08-31T22:32:24+02:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ferienvermietung Klees vermietet seine im Eigentum stehenden Ferienwohnungen. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Eigentümer Peter und Jennifer Klees und dem Mieter zustande.

2. Sämtliche Ferienwohnungen beziehen sich auf die Prospekte und Angebotsseiten von Ferienvermietung Klees Gbr. Die Appartments sind nach dem individuellen Geschmack der Eigentümer gestaltet und eingerichtet. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Überlassung einer Ferienwohnung bzw. Appartements, welches den vorgenannten Beschreibungen durch Ferienvermietung Klees Gbr entspricht. Sofern dem Mieter das von ihm gemietete Objekt nicht zusagt, obwohl es den objektiven Beschreibungen durch uns entspricht, hat er keinen Anspruch auf ersatzweise Zuweisung eines anderen Appartements. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Mietvertrag ausgeschlossen.

3. Die Mietpreise beinhalten neben dem gebuchten Objekt nicht Bettwäsche und Hand-oder Geschirrtücher. Hotelbettwäschepakete können geliehen werden. Es gelten die angegebenen Preise. Auch für die Reinigung der Bettwäsche und den Austauch der Handtücher während der Mietzeit wird ein Entgelt erhoben. Auf Nachfrage sind die jeweils gültigen Preise an der Rezeption erhältlich. Die Miete beinhaltet die Kosten der Endreinigung.

4. Der Mieter hat Mietobjekt und Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden. Dabei haftet der Mieter auch für solche Schäden, die durch Mitbewohner oder Gäste verursacht worden sind. Sollte das Mietobjekt zu Mietbeginn oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich den Eigentümer zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schaden- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.

5. Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach-oder Vermögensschäden, so haftet der Eigentümer für diese Schäden  – auch aus unerlaubter Handlung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Eigentümers für Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadenverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden waren. Die Eigentümer haften nicht für Schäden die durch höhere Gewalt verursacht werden. Ebenso scheidet eine Haftung vom Eigentümer für in den Wohnungen abhandengekommene Gegenstände des Mieters aus.

6. Mit Abschluß der Buchung bzw. Mietvertrages gelten nachfolgende Rücktrittskosten als vereinbart: Stornogebühr grundsätzlich € 55,00 zzgl. Im Falle des Rücktritts steht dem Gastgeber unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der durch den Gastgeber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Gastgeber durch eine andere Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Gastgeber ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 Abs. 3 BGB zu pauschalieren. Wenn der Gastgeber den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die Rücktrittskosten
bis 90 Tage vor Mietbeginn 30% des Reisepreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 60% des Reisepreises,
bis 30 Tage vor Mietbeginn 90% des Reisepreises.
Bei Nichterscheinen des Mieters bzw. Stornierung nach Mietbeginn betragen die Rücktrittskosten 100% des Mietpreises. Die vorgenannten Rücktrittskosten gelten vorbehaltlich eines vom Mieter für den durch den Mietausfall entstehenden Schaden zu erbringenden Gegenbeweises und sind auf den durch den Mietausfall entstandenen konkreten Schaden beschränkt.

7. Die im Mietvertrag/Buchung vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete An- oder Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet. Die Aushändigung der Schlüssel erfolgt lediglich bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises bei Mietbeginn bzw. durch entsprechende Vorlage eines Zahlungsnachweises.

8. Die Prospekte und Angebotsseiten von Ferienvermietung Klees Gbr. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere sind die Grundrisse der jeweiligen Wohnungen nicht maßstabsgerecht.

9. Der Bezug der Wohnungen ist zwischen 14.00Uhr und 19.00Uhr möglich. Danach mit telefonischer Absprache über den Schlüsselsafe. Abreisen haben bis 10.00Uhr zu erfolgen.

10. Gem. der Kurtaxen- Verordnung ist die Kurtaxe bei Anreise an der Rezeption zu entrichten.

11. Das Mitbringen von Haustieren ist ohne vorherige Vereinbarung mit dem Eigentümer nicht gestattet.

12. Zusätzliche Personen als in der Buchung angegeben dürfen die Wohnung nicht bewohnen!

13. Änderungen der Buchung/Mietvertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Eigentümer. Einseitige Vertragsänderung entfalten keine rechtlichen Wirkungen.

14. Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages/Buchung  unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen bzw. übrigen nicht. Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer vertraglichen Lücke treten die gesetzlichen Bestimmungen.

15. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag/Buchung ist Eutin. In Ihrem und unserem Interesse ist eine klare vertragliche Regelung notwendig.

Wir wünschen Ihnen angenehme Tage in unserer Ferienwohnung
Ferienvermietung Klees und ihr Team